Mindest-Qualifikation als Bedingung
Als Anerkennung und Förderung qualifizierter Jugendarbeit in Baden-Württemberg wird das Angebot einer ermäßigten BahnCard weitergeführt.
Jugendgruppenleiter/innen erhalten beim Erwerb einer BahnCard auf Antrag einen durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und das Ministerium für Umwelt und Verkehr geförderten Geschenkgutschein der Deutschen Bahn AG in Höhe von 26 Euro.
Alle, auf die diese Kriterien zutreffen, können den Gutschein beantragen:
- Du besitzst einen gültigen Jugendgruppenleiterausweis
- dieser wird der festgelegten Mindestqualifikation gerecht
- Du bist derzeit als Jugendgruppenleiter/in aktiv
- Du hast eine entsprechende Fortbildung besucht.
So kommst Du zur ermäßigten BahnCard
Drucke Dir das Antragsformular aus. Fülle es aus und schicke es an die BDKJ-Diözesanstelle. Sofern die festgelegten Bedingungen eingehalten sind, erhältst Du Deinen Gutschein.


