Was Lagerköche wissen müssen…

Für den Infektionsschutz seid ihr selbst verantwortlich!

Wer bei Freizeiten oder Festen am Herd steht, muss über Hygiene und den Umgang mit Lebensmitteln Bescheid wissen. Das schreibt das Infektionsschutzgesetz vor. Die Verantwortung für die Einhaltung des Infektionsschutzes liegt bei den Verantwortlichen der Organisationen bzw. bei den Veranstaltern von Festen und Freizeiten. Das bedeutet, dass in der Regel kein Gesundheitsamt kommt und kontrolliert, sondern dass die Verantwortlichen für die Beachtung und Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zuständig sind.

Wenn es zu gesundheitlichen Problemen kommt, können die Verantwortlichen mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro belegt werden. Deshalb müssen sich alle über die Regelungen des Infektionsschutzes informieren, die zum Küchenteam einer Freizeit oder eines Festes gehören. Die vorgeschriebene Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz erfolgt durch ein Merkblatt mit umfassenden Informationen über den sicheren Umgang mit Lebensmitteln.

Selbstverständlich kann bei Bedarf die Belehrungskompetenz der Gesundheitsämter in Anspruch genommen werden. Das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg hat die Gesundheitsämter gebeten, in diesen Belehrungsfällen von ehrenamtlichen Helfer/innen bei Verbänden und Vereinen auf die Erhebung einer Gebühr zu verzichten.

Materialien für die Belehrung in der Jugendarbeit

beim Jugendarbeitsnetz