Leiter/innen-Karte des Jugendherbergswerkes

Die LeiterInnen-Karte des Jugendherberswerkes ermöglicht es, dass ihr in Jugendherbergen unterkommt, ohne dass jedes Gruppenmitglied selbst einen Jugendherbergsausweis hat. Die Karte kann nur beantragen, wer erfolgreich an einem Gruppenleiterkurs des BDKJ, der Verbände oder Jugendbüros in der Erzdiözese Freiburg teilgenommen hat.

  1. Wer kann die LeiterInnen-Karte des Jugendherbergswerkes beantragen?
  2. Wie wird die LeiterInnen-Karte verwendet?
  3. Wie lange ist sie gültig?
  4. Wer nimmt Veränderungen auf der Karte vor?
  5. Antrag beim BDKJ

 

1. Voraussetzungen zur Beantragung

Die Ausstellung einer behördlichen anerkannten Leiterkarte des Deutschen Jugendherbergswerkes kann beantragen wer

  • aktiv in der Jugendarbeit tätig ist
  • einen erforderlichen Jugendgruppenleiter-Grundkurs besucht hat
  • das erforderliche Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat

Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die BDKJ Diözesanstelle den Ausweis vermitteln.

2. Verwendung des Ausweises

Die LeiterInnenkarte des Deutschen Jugendherbergswerkes berechtigt den/die InhaberIn, mit seiner/ihrer Gruppe in einer Jugendherberge zu übernachten, ohne dass jedes Mitglied einen Einzelausweis besitzen muss. Die Gruppe muss aus mindestens vier TeilnehmerInnen einschließlich des Leiters / der Leiterin bestehen. Die TeilnehmerInnen der Gruppe dürfen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für den/die LeiterIn gibt es keine Altersbegrenzung. Bei Gruppen von 4 bis 6 Teilnehmern ist ein/e LeiterIn zulässig, bis zu 20 TeilnehmerInnen 2 LeiterInnen, darüber hinaus ein/e GesamtleiterIn und für je angefangene 10 TeilnehmerInnen ein/e weitere/r LeiterIn. Die LeiterInnenkarte gilt nicht für Einzelpersonen. Sie ist nicht übertragbar und muss beim Ausscheiden aus der Organisation zurückgegeben werden. Auf der Gruppenkarte wird der Name der Organisation stehen und die Mitgliedsnummer des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend. Es ist sehr wichtig bei Erhalten dieser Mitgliedskarte, dass sie von demjenigen unterschrieben wird, der verantwortlich und auch unterschriftsberechtigt ist für den Verein, Schule oder die Organisation. TeilnehmerInnen von Gruppen, die in ausländischen Jugendherbergen übernachten, dürfen nicht jünger als 10 und nicht älter als 20 Jahre sein, soll die LeiterInnenkarte anstelle der Einzelausweise treten. Alle anderen GruppenteilnehmerInnen benötigen einen Einzelausweis. Weitere Besonderheiten siehe Internationales Jugendherbergsverzeichnis.

3. Gültigkeitsdauer

In Verbindung mit der gültigen Jahresmarke gilt die LeiterInnenkarte nicht für das laufende Kalenderjahr, sondern schon ab 01.10. des Vorjahres und bis zum 31.01. des folgenden Jahres.

4. Veränderungen

Der Ausweis darf nicht selbst verändert werden (z. B. bei Wohnungswechsel), er ist unter Angabe der Änderung an die ausstellende Stelle zurückzusenden.

5. Antrag beim BDKJ

Die Ausweise werden von den jeweiligen Diözesanstellen der Mitgliedsverbände ausgestellt. Ausnahme: Für KjG-, KSJ-, Schönstatt-Mannesjugend- und für MinistrantengruppenleiterInnen werden die Ausweise von der BDKJ Diözesanstelle ausgestellt.
Die Ausweise sind mit einem entsprechenden Formblatt zu beantragen.
Eine Bearbeitungszeit von ca. 8 Wochen sollte bei der Beantragung einkalkuliert werden.

Hier gibt es das Antragsformular als pdf-Datei:

Infos beim Deutschen Jugendherbergswerk www.jugendherberge.de