Kirchlicher Jugendplan (KJP) der Erzdiözese Freiburg

 
Servicestelle Zuschüsse im Erzbischöflichen Seelsorgeamt 
Postfach 449, 79004 Freiburg.
 
Hier finden Sie weitere Informationen.
Sondergenehmigungsantrag (formlos) für geschlossene Maßnahmen im Ausland (Ausnahmen beachten)
 
Bis spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme
 
  
Servicestelle Zuschüsse & Häuser - zuständig für Antragsstellende aus dem PLZ-Bereich ab 77000
Servicestelle Zuschüsse & Häuser - zuständig für Antragsstellende aus dem PLZ-Bereich bis 76999