Servicestelle Zuschüsse im Erzbischöflichen Seelsorgeamt
Postfach 449, 79004 Freiburg.
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Hier finden Sie weitere Informationen.
Auf einen ersten Blick:
Sondergenehmigungsantrag (formlos) für geschlossene Maßnahmen im Ausland (Ausnahmen beachten)
Bis spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme
- Freizeit/Maßnahmen mit religiösen Elementen
- Taizé/Klostertage
- Pilgerreise/Wallfahrt
- Festbetragsförderung für Sondermaßnahmen
- Musterberichte


