Zuschüsse
Katholikentag 13.-17.05.2026: Zuschüsse werden für Firmanden und Firmandinnen aus den Jahren 2025 und 2026 gewährt. Nähere Informationen werden wir so bald als möglich einstellen.
Landesjugendplan - News:
Anträge auf Zuschüsse für das Jahr 2025 können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Formulare der Verwendungsnachweise sind unter www.oase-bw.de verfügbar.
Landesjugendplan-Zuschüsse „Pädagogische Betreuungspersonen“ ab 2026 nur noch mit gültiger Juleica
Nach einer längeren Phase mit Sonder- bzw. Zwischenlösungen können ab 2026 nur noch Betreuungspersonen bezuschusst werden, die eine aktuell gültige Jugendleitercard (Juleica) vorweisen können. Die Zuschussgewährung aus dem Landesjugendplan erfolgt über die Juleica-Nummer. (Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls, Unterlagen zur fachlichen Eignung sind aufzubewahren).
Infos rund um die Juleica und dazugehörende Themen gibt es unter folgenden Links: Jugendleiter/inCard
Am 1. Januar 2022 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugenderholung vom 23.11.21 für den Landesjugendplan in Kraft getreten.
Aktuelle Informationen werden wir hier fortlaufend ergänzen.
Eine weitere gute Quelle für Informationen sind die FAQs auf der Seite des Jugendarbeitsnetzes. Auch die Verwaltungsvorschrift vom 23.11.21 ist dort nachzulesen.
Die wichtigsten Änderungen/Infos:
- Anträge für Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Prakt. Maßnahme/Masterplan Jugend) für das laufende Jahr müssen bis jeweils 15.01. bei der Servicestelle Zuschüsse gestellt werden. Kontakt: Frau Ulrike Bechtold, ulrike.bechtold@seelsorgeamt-freiburg.de
- Alle Anträge und Verwendungsnachweise finden Sie auf www.oase-bw.de. Sollten Sie einen Zugangscode benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail (beachten Sie hier die verschiedenen Zuständigkeiten nach PLZ).
- Antragstellende können online den Stand ihres Antrags/Verwendungsnachweises einsehen.
Einen Überblick über die verschiedenen Zuschussmöglichkeiten haben wir hier zusammengestellt:
Kirchlicher Jugendplan
Zum 01.01.2024 haben sich die Richtlinien des Kirchlichen Jugendplans geändert.
Zuschusssätze Kirchlicher Jugendplan 2026
Bezuschusst werden alle Teilnehmenden zwischen 10 und einschl. 26 Jahren
| Religiöse Arbeitseinheiten | 5,00 EUR/1 AE = 2,5 Std. religiöse Arbeit Es sind max. 12 AE bei durchgehenden religiösen Maßnahmen möglich. Bei Freizeiten sind max. 6 AE mit religiösem Inhalt möglich. |
| Klostertage und Taizé | 10 EUR/Tag, max. 6 Tage, An/Abreise = insgesamt 1 Tag. |
| Pilgerreise/Wallfahrt – ausgenommen internat. Ministrantenromwallfahrt | 10 EUR/Tag, Gesamtzahl der Tage durch zwei, max. 6 Tage |
| Festbetragsförderung für Sondermaßnahmen | 50,00 EUR pauschal |
Bitte beachten: Alle weiteren Infos und aktuellen Vordrucke sind unter den jeweiligen Zuschussarten zu finden siehe unten!
Zuschusssätze Landesjugendplan 2026
Die Sätze der Zuschüsse für 2026 müssen erst noch genehmigt werden.!
| Jugenderholungsmaßnahme/Freizeit mit Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien | 25 EUR /Tag pro TLN von mind. 6 bis noch nicht 27 Jahre in Bezug auf das Veranstaltungsjahr |
| Pädagogische Betreuende bei Jugenderholungsmaßnahmen/Freizeiten | 25 EUR /Betreuungsperson/Tag Betreuendenschlüssel 5:1 Bei Teilnahme von Personen mit Handicap ist eine Erhöhung der Betreuendenzahl möglich. mind. 4 bis max. 21 Tage |
| Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (ehemals Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter) | 25 EUR Festbetrag /Tag/Person im Alter ab 14 Jahren in Bezug auf das Veranstaltungsjahr (3.1.1 VwV vom 23.11.21) voller Tagessatz bei mind. 5 Stunden-Dauer, halber Tagessatz bei mind. 2,5 Stunden Dauer (3.1.4 VwV vom 23.11.21) Für Personen mit Begleit- oder Assistenzbedarf erhöht sich der Festbetrag auf das 1,5fache (3.1.1 VwV vom 23.11.21) |
| Themenorientierte Bildungsmaßnahmen (ehemals Seminare der außerschulischen Jugendbildung) | 25 EUR /Tag/Person im Alter von mind. 6 Jahren jedoch noch nicht 27 Jahre in Bezug auf das Veranstaltungsjahr. Leitungspersonen werden ebenfalls bezuschusst, Altersgrenze wird hier nicht angewandt. |
| Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Praktische Maßnahme/Masterplan Jugend) | 35 % der anerkannten Gesamtkosten höchstens jedoch 3.000 EUR |
Bitte beachten: Alle weiteren Infos und Vordrucke sind unter den jeweiligen Zuschussarten zu finden.
Hier findet ihr ausführliche und aktuellste Informationen zu verschiedenen Fördertöpfen für die kirchliche Jugendarbeit.
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Landesjugendplan
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Kirchlicher Jugendplan
hier sind auch die aktuellen Vordrucke zu finden -
Bundesjugendplan
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Jugendstiftung des Landes Baden-Württemberg
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Kreis- und Stadtjugendring
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#KLIMAL - Fördertöpfe für klimafreundliche Jugendveranstaltungen und Projekte in der Erzdiözese Freiburg
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FAQ
Bei Fragen wendet ihr euch bitte an unsere Servicestelle: Ulrike Bechthold oder Katharina Oexle
Erzbischöfliches Seelsorgeamt Abt. II
Servicestelle Zuschüsse und Häuser
Postfach 449
79004 Freiburg


