Internationale Jugendbegegnung

Antragsvordrucke: Voranmeldung (Vordruck muss bei uns angefordert werden)
Antrag und VWM
wird vom Jugendhaus Düsseldorf versandt
Abgabefrist: Intern. Begegnung / Deutsch-Französisches Jugendwerk
Durchführung Jan. - Feb.:

Oktober des Vorjahres

Durchführung März - Dez.:

Dezember des Vorjahres

Abgabefrist: Deutsch-Polnisches Jugendwerk
Durchführung Jan.- Dez.:

30. September des Vorjahres

Antragsverfahren:

  1. Voranmeldung der Maßnahme durch die Träger über die Diözesanstellen/Mitgliedsverbände an die Zentralstelle (Jugendhaus Düsseldorf).
  2. Ermittlung der Planungssummen für die einzelnen Programme durch JHD.
  3. Antrag der Zentralstelle an das Bundesministerium für Frauen und Jugend (BMFJ), Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW), Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW) und Fachausschüsse.
  4. Bewilligung der Mittel für die Programme vom BMFJ, DFJW und DPJW an die Zentralstelle.
  5. Anträge der Träger für die Maßnahmen an die Zentralstelle mit Stellungnahmen der Diözesen bzw. Mitgliedsverbände.
  6. Bewilligung an die Träger aufgrund der uns vom BMFJ bzw. Fachausschuss zur Verfügung stehenden Mittel, Abruf der 1. Rate möglich.
  7. Durchführung der Maßnahme (eventuelle Prüfung durch JHD)
  8. Verwendungsnachweise der Träger an die Zentralstelle.
  9. Prüfung der Verwendungsnachweise durch die Zentralstelle, Abrechnung und Restzahlung.
  10. Gegebenenfalls Nachbewilligung bei hohen Mittelrückflüssen durch Maßnahmenveränderungen bzw. Absagen der Maßnahmen (bei DPJW nicht möglich)
  11. Verwendungsnachweise der Zentralstelle an BMFJ, DFJW und DPJW

Infos gibt es bei der beim
Jugendhaus Düsseldorf  e.V.
Postfach 320520, 40420 Düsseldorf
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