Landesjugendplan Baden-Württemberg

Formulare für Anträge und Verwendungsnachweise sind unter www.oase-bw.de verfügbar.
Bitte alle Kontaktdaten (Name, Mailadresse) in oase aktuell halten!!
 
Landesjugendplan-Zuschüsse „Pädagogische Betreuungspersonen“ ab 2026 nur noch mit gültiger Juleica
Nach einer längeren Phase mit Sonder- bzw. Zwischenlösungen können ab 2026 nur noch Betreuungspersonen bezuschusst werden, die eine aktuell gültige Jugendleitercard (Juleica) vorweisen können. Die Zuschussgewährung aus dem Landesjugendplan erfolgt über die Juleica-Nummer. (Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls, Unterlagen zur fachlichen Eignung sind aufzubewahren). 
Infos rund um die Juleica und dazugehörende Themen gibt es unter folgenden Links: Jugendleiter/inCard
 
Das Regierungspräsidium wird  stichprobenweise die Unterlagen zu den beantragten Zuschüssen überprüfen. Diese müssen immer vollständig den Verantwortlichen vorliegen  (TN-liste, Liste der Betreuenden, Belege der Ein- + Ausgaben).
 

Am 1. Januar 2022 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugenderholung vom 23.11.21 für den Landesjugendplan in Kraft getreten. 

Aktuelle Informationen werden wir hier fortlaufend ergänzen.
Eine weitere gute Quelle für Informationen sind die FAQs auf der Seite des Jugendarbeitsnetzes. Auch die Verwaltungsvorschrift vom 23.11.21 ist dort nachzulesen.

Die wichtigsten Änderungen/Infos:

  • Anträge für Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Prakt. Maßnahme/Masterplan Jugend) für das laufende Jahr  müssen bis jeweils 15.01. bei der Servicestelle Zuschüsse gestellt werden. Kontakt: Frau Ulrike Bechtold, ulrike.bechtold@seelsorgeamt-freiburg.de 
  • Sollten Sie einen Zugangscode zu www2.oase-bw.de benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail (beachten Sie hier die verschiedenen Zuständigkeiten nach PLZ).
  • Antragstellende können online den Stand ihres Antrags/Verwendungsnachweises einsehen.

Auf einen ersten Blick - Abgabefristen:

Anträge ("A"-Formulare):

Bis spätestens 15. Januar des laufenden Jahres 
Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Praktische Maßnahmen)

Verwendungsnachweise ("V"-Formulare)

Bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
für alle Maßnahmen

Hier finden Sie detaillierte Infos sowie die Zuschussquoten zu den Bereichen: