Landesjugendplan Baden-Württemberg
Formulare für Anträge und Verwendungsnachweise sind unter www.oase-bw.de verfügbar.
Am 1. Januar 2022 ist die neue Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugenderholung vom 23.11.21 für den Landesjugendplan in Kraft getreten.
Aktuelle Informationen werden wir hier fortlaufend ergänzen.
Eine weitere gute Quelle für Informationen sind die FAQs auf der Seite des Jugendarbeitsnetzes. Auch die Verwaltungsvorschrift vom 23.11.21 ist dort nachzulesen.
Die wichtigsten Änderungen/Infos:
- Anträge für Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Prakt. Maßnahme/Masterplan Jugend) für das laufende Jahr müssen bis jeweils 15.01. bei der Servicestelle Zuschüsse gestellt werden. Kontakt: Frau Ulrike Bechtold, ulrike.bechtold@seelsorgeamt-freiburg.de
- Sollten Sie einen Zugangscode zu www2.oase-bw.de benötigen, schreiben Sie uns eine E-Mail (beachten Sie hier die verschiedenen Zuständigkeiten nach PLZ).
- Antragstellende können online den Stand ihres Antrags/Verwendungsnachweises einsehen.
Auf einen ersten Blick - Abgabefristen:
Anträge ("A"-Formulare):
Bis spätestens 15. Januar des laufenden Jahres
Projekte mit Bildungscharakter (ehemals Praktische Maßnahmen)
Verwendungsnachweise ("V"-Formulare)
Bis spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme
für alle Maßnahmen
Hier finden Sie detaillierte Infos sowie die Zuschussquoten zu den Bereichen:
- Förderung der Teilnahme finanziell schwächer Gestellter bei Jugenderholungsmaßnahmen
- Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen
- Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern
- Themenorientierte Bildungsmaßnahmen
- Projekte mit Bildungscharakter
- Bildungsmaßnahmen zur Drogenprävention
- Gedenkstättenfahrten


