Freizeiten/Maßnahmen mit religiösen Elementen

Antrag: entfällt
einzureichen ist nach der Freizeit/Maßnahme: Formular Rel. Maßnahmen ..., Vordruck TLN-Liste , einen zahlenmäßiger Nachweis und einen Bericht (als Word-Vorlage) über die religiösen Arbeitseinheiten. 
Bei Freizeiten können max. 6 Arbeitseinheiten abgerechnet werden.
Abgabefrist für
Verwendungsnachweis und die dazugehörigen Unterlagen:

spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme

Zuschüsse können gewährt werden für:

Freizeiten/Maßnahmen mit religiösen Elementen mit gleichbleibendem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen nicht durchgängig an religiösen Themen gearbeitet wird.

Zuschussberechnung:

Der Zuschusssatz (zu finden auf der Startseite Zuschüsse) gilt pro Arbeitseinheit und Person. Es werden pro Veranstaltung höchstens 6 Arbeitseinheiten bezuschusst. Pro Tag werden max. 2 Arbeitseinheiten anerkannt.

Voraussetzungen für die Zuschussgewährung:

  • Eine Arbeitseinheit bedeutet mindestens 2,5 Stunden religiöses Programm zu gestalten. Kurze religiöse Impulse können nicht addiert und zu einer Einheit zusammengefasst werden.

Für Freizeiten/Maßnahmen mit religiösen Elementen gibt es keine Auslandsbeschränkung.

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